Vortrag bei den Lions: Hüter des Grundgesetztes - das Bundesverfassungsgericht - Bischofsheim-Mainspitze
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Im Lions Club Bischofsheim (Mainspitze) gibt es immer wieder interessante Vorträge oder Veranstaltungen, die auch für Nicht-Mitglieder zugänglich sind. Hier ist eine Auswahl interessanter Artikel dazu.
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Vortrag bei den Lions: Hüter des Grundgesetztes - das Bundesverfassungsgericht
Rund 40 Besucherinnen und Besucher begrüßte der Lions Club Bischofsheim (Mainspitze) bei seinem öffentlichen Clubabend Anfang Februar. Gastredner an diesem Abend war Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., dessen Amtszeit Mitte 2018 endete. So erfuhren die Anwesenden aus erster Hand alles Wesentliche über die Struktur und die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts. Prof. Dr. Eichberger verstand es dabei hervorragend, selbst komplexe Themen sehr anschaulich und für jeden verständlich darzulegen. Eine ausgiebige Frage- und Diskussionsrunde, die sich dem Vortrag anschloss, zeigte das große Interesse an diesem Thema.
Prof. Dr. Eichberger betonte in seiner Einführung: „Das Bundesverfassungsgericht nimmt mit seiner Rechtsprechung auch Einfluss auf die Politik. Dies gilt insbesondere dann, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig hält. Dabei ist der Maßstab für das Bundesverfassungs-gericht allein das Grundgesetz.“
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besteht aus zwei Senaten mit jeweils 8 Richtern. Sie werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Amtsdauer der Verfassungsrichter beträgt 12 Jahre (jedoch maximal bis zum Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren). Eine erneute Wahl ist ausgeschlossen, auch um die Unabhängigkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts zu bewahren. Wichtig zu wissen ist, dass das Bundesverfassungsgericht nur auf einen Antrag hin tätig werden kann. Die getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, sodass alle übrigen Staatsorgane hieran gebunden sind. Im Wesentlichen beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollverfahren und Bund-Länder Streitigkeiten.
Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder beim Bundesverfassungsgericht einreichen, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Eine Verfassungs-beschwerde kann sich gegen ein Gesetz, ein Gerichtsurteil oder eine behördliche Maßnahme richten. Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde kann erst nach „Erschöpfung“ des Rechtswegs erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Annahme der Verfassungsbeschwerde, bevor es dann die Einhaltung der Grundrechte kontrolliert und eine Entscheidung trifft. Bei einer Verfassungsbeschwerde bedarf es für die Feststellung eines Verfassungsverstoßes einer einfachen Mehrheit im Senat. Da jeder Senat aus acht Mitgliedern besteht, ist in Abstimmungen ein Patt möglich. In diesem Fall ist die Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes besteht darin, bestehende Gesetze oder Normen auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu prüfen. Im Rahmen eines sogenannten Normenkontrollverfahrens stellt das Bundesverfassungsgericht fest, ob ein Gesetz oder eine Norm mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hält ein anderes Gericht eine Norm für verfassungswidrig, kann es die Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts einholen. Die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsnormen wird auch auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder des Bundestags überprüft.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auch bei Streitigkeiten zwischen Verfassungs-organen oder zwischen Bund und Ländern. Letztendlich kann das Bundesverfassungsgericht als einziges Organ eine Partei verbieten. Ein solches Parteiverbot muss von der Regierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden.
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